Glühwürmchen-Kinderkrebs-Stiftung

1. Zweck der Stiftung ist die Unterstützung von Familien mit krebs-, schwerst- oder chronisch kranken Kindern, vorrangig soweit sie sich am Schwäbischen Kinderkrebszentrum oder im Josefinum in Augsburg in Behandlung befinden, aber auch an anderen Kliniken.

 

2. Der Stiftungszweck wird im Besonderen durch nachfolgende Maßnahmen verwirklicht:

 

a) Beratung von betroffenen Familien im häuslichen und stationären Bereich, um ihnen Mut zu machen und ihnen den oft jahrelangen Weg zur Bewältigung der schweren Belastungen, bis hin zur Sterbebegleitung für Kinder, wenigstens etwas zu erleichtern,

 

b) ideelle und finanzielle Unterstützung des Vereins Glühwürmchen e.V.

 

c) finanzielle Unterstützung von bedürftigen Familien mit krebs-, schwerst- und chronisch kranken Kindern (i.S.d. § 53 AO),

 

d) Förderung von anderen innovativen Projekten zur Unterstützung von

Familien mit krebs-, schwerst und chronisch kranken Kindern und

 

e) Weitergabe von gewonnenen Erkenntnissen an andere zur Unterstützung oder fachlichen Auswertung.

 

3. Die Erfüllung dieser Zwecke erfolgt vorrangig durch die Förderung des Vereins Glühwürmchen e.V., die Stiftung kann aber auch selbst tätig sein.

 

4. Die in Absatz 2 aufgeführten Zwecke müssen nicht im jeweils gleichen Maß verfolgt werden.

 

5. Die Förderung des Stiftungszwecks schließt die Verbreitung der Ergebnisse durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit ein.