Wildegger-Stiftung

Das ist der Zweck dieser Treuhandstiftung

  • Kirchliche Zwecke nach §54 der Abgabenordnung
  • Mildtätige und soziale Zwecke nach §53 der Abgabenordnung
  • Die Förderung soll vorrangig der Katholischen Pfarreiengemeinschaft Nördlingen zu Gute kommen.
  • Verbreitung der Ergebnisse durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit ist eingeschlossen
Stand: Oktober 2020