- Kirchliche Zwecke nach §54 der Abgabenordnung
- Mildtätige und soziale Zwecke nach §53 der Abgabenordnung
- Die Förderung soll vorrangig der Katholischen Pfarreiengemeinschaft Nördlingen zu Gute kommen.
- Verbreitung der Ergebnisse durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit ist eingeschlossen
Stand: Oktober 2020