Zum OnlineBanking
Echtzeitüberweisung

Information zur EU-Verordnung über Echtzeitüberweisungen

ab 05. Oktober 2025

Was ändert sich und warum?

Die Europäische Union hat neue Regeln für Überweisungen und Echtzeitüberweisungen beschlossen. Diese gelten ab dem 05. Oktober 2025 und müssen von allen Banken in Europa umgesetzt werden. Ziel der Verordnung ist es, Überweisungen schneller, sicherer und einfacher zu machen. Zum Beispiel können Sie ab Oktober Echtzeitüberweisungen auch per Überweisungsträger beauftragen. Bislang ist dies nur „online“ möglich.

Automatische Empfängerprüfung (Verification of Payee)

Bei jeder Überweisung werden Name und IBAN geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird Ihnen in einem Farbsystem wie bei einer Ampel angezeigt und hilft bei der Entscheidung:
      • Grün: Alles stimmt
      • Gelb: Name leicht abweichend – bitte prüfen
      • Rot: Starke Abweichung – Daten stimmen nicht überein.

Bei Gelb oder Rot entscheiden Sie selbst, ob Sie die Überweisung ausführen möchten.

Eine junge Frau sitzt an ihrem Schreibtisch mit aufgeklapptem Laptop und schaut lächelnd auf ihr Handy

Empfängerüberprüfung

Mehr Sicherheit für Überweisungen durch den Abgleich von IBAN und Namen

Ein junger Mann arbeitet auf seiner Werkbank an seinem Notebook

Empfängerüberprüfung Geschäftskunden

Mehr Sicherheit für Ihren geschäftlichen Zahlungsverkehr

Höheres Überweisungslimit für Echtzeitüberweisungen möglich

Das bisherige maximale Limit bei Echtzeitüberweisungen in Höhe von 100.000 € pro Überweisung entfällt. Im Online-Banking können Sie künftig ein eigenes Limit für Echtzeitüberweisungen festlegen.

Ihre Zustimmung ist erforderlich

Damit Sie die neuen Möglichkeiten nutzen können, müssen Sie den Änderungen zustimmen. Änderungen ergeben sich zum Beispiel in den Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr und im Preis- und Leistungsverzeichnis. Hierüber haben wir Sie bereits informiert, entweder per Brief oder per Nachricht in Ihr elektronisches Postfach im Onlinebanking.