Legen Sie Ihr Geld für eine bestimmte Zeit als Sparbrief an. Beziehen Sie die vorab vereinbarten Zinsen schon mal in Ihre Zukunftsplanung mit ein, denn die sind Ihnen sicher. Wie hoch Ihre Erträge ausfallen, hängt von Ihrer Anlagesumme & Laufzeit ab. Eine Anlage ist schon ab 1.000 EUR möglich. Sie können die Höhe Ihrer Einlage individuell bis zu 250.000 EUR festlegen. Am Ende der Laufzeit können Sie sofort wieder auf Ihr Guthaben zugreifen.
Sparbrief
Zinsen langfristig festhalten
- sichere Geldanlage
- ab 1.000 EUR
- fester Zinssatz über die gesamte Laufzeit
- jährliche Auszahlung der Zinsen
Konditionen*
Laufzeit | Zinsen |
6 Monate | 1,15 % p.a. |
1 Jahr | 2,00 % p.a. |
2 Jahre | 1,75 % p.a. |
3,5 Jahre | 1,75 % p.a. |
5 Jahre | 1,75 % p.a. |
10 Jahre | 1,50 % p.a. |
*Mindestanlage 1.000 EUR; Höchstbetrag 250.000 EUR
Wenn Sie sich für einen Sparbrief entscheiden, können Sie den Anlagebetrag während der Laufzeit nicht verändern. Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Sie entscheiden sich für einen festen Zinssatz und für eine sehr sichere Anlage.
Sie entscheiden zu Beginn, welchen Betrag Sie fest anlegen möchten, und für welchen Zeitraum. Während der Laufzeit können Sie die angelegte Summe weder nach oben noch nach unten korrigieren. Auch die Laufzeit steht mit Vertragsabschluss fest. Bei einem Anschlussvertrag können Sie den Anlagebetrag zu den dann gültigen Konditionen aufstocken.
Die Zinsen werden am Ende des Anlagezeitraumes berechnet. Legen Sie Ihr Geld länger als ein Jahr an, erfolgt die Abrechnung immer nach Ablauf eines Kalenderjahres, es sei denn der Sparbrief ist vorher fällig.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Raiffeisen-Volksbank Ries eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.
Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.