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- Absicherung auch bei Unfällen
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Auslandsreise-Krankenversicherung
Umfassender Schutz bei Auslandsreisen
Mit einer Auslandsreise-Krankenversicherung sind Sie weltweit gut versichert. Diese springt ein, wenn Sie im Urlaub medizinische Hilfe brauchen. Zusätzlichen Schutz bietet die Auslandsreise-Unfallversicherung. Mit dieser Kombination können Sie Ihre Reise unbeschwert genießen.
Verständlich erklärt
Quelle: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (Stand: Juli 2016)
Leistungen im Überblick
Die Leistungen der R+V-Auslandsreise-Krankenversicherung
Die Auslandsreise-Krankenversicherung der R+V erstatten die Kosten für eine medizinisch notwendige Behandlung bei akuten Erkrankungen und Unfällen während der ersten 45 Tage einer Auslandsreise. Dabei sind die Ausgaben für Folgendes abgedeckt.
- Ambulante und stationäre Behandlungen
- Arznei- und Heilmittel
- Hilfsmittel in einfacher Ausführung (erstattungsfähig sind ärztlich verordnete Hilfsmittel, die während der Reise erstmals erforderlich werden – mit Ausnahme von Sehhilfen und Hörgeräten)
- Schmerzstillende Zahnbehandlungen
- Reparatur von Zahnersatz
- Medizinisch sinnvoller Rücktransport nach Deutschland
- Bestattung oder Überführung
Verreisen Sie länger, können Sie eine Verlängerung der Versicherungsdauer auf bis zu 730 Tage vereinbaren – gegen einen entsprechenden Beitrag.
Der FernWeh-Tarif
Ein attraktiver Schutz – vor allem für Viel- und Spontanreisende
Der FernWeh-Tarif umfasst alle oben genannten Leistungen und ist ein attraktiver Schutz – vor allem für Viel- und Spontanreisende. Denn durch die automatische Vertragsverlängerung können Sie auch spontan verreisen und sind dabei immer umfassend geschützt. Egal wie oft oder wohin Sie verreisen – die ersten 45 Tage sind bei jeder Auslandsreise versichert. Dauert eine Ihrer Reisen länger, können Sie gegen einen Aufpreis die Versicherungsdauer um bis zu 730 Tage verlängern.
Wer kann sich versichern?
Versicherte Personen | FernWeh-Tarif |
---|---|
Einzelpersonen bis einschließlich 64 Jahren | Für 10,80 Euro pro Jahr |
Einzelpersonen ab 65 Jahren | Für 46,80 Euro pro Jahr |
Familien (Partner bis 64 Jahren, sowie bis zu acht Kinder bis zu einem Alter von 24 Jahren) | Für 22,80 Euro pro Jahr |
Ihre Vorteile
- Ambulante ärztliche Behandlung
- Arznei, Verband- und Heilmittel
- Schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich Reparaturen von Zahnersatz
- Behandlung und Unterbringung im Krankenhaus
- Einen medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Kranken-Rücktransport bei anschließend stationärer Weiterbehandlung im Inland
- Im schlimmsten Fall: Bestattung im Ausland oder Überführung ins Inland bis zu 12.000 €
Besonderer Schutz im Ausland
Im Inland sind Sie mit Ihrer Krankenversicherung bestens geschützt. Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse reicht die Versicherten-Karte, wenn Sie Ihren Arzt besuchen. Auf Auslandsreisen sieht es dagegen anders aus: Behandlungen, die im Inland durch die gesetzliche Krankenkasse abgedeckt sind, können dort hohe Kosten verursachen. Dann springt die Auslandsreise-Krankenversicherung ein.
Ideale Ergänzung
Im Ausland schützt Sie eine Auslandsreise-Krankenversicherung vor Kosten und Bürokratie. Mit diesem guten Gefühl können Sie Ihren Urlaub noch mehr genießen. Eine Auslandsreise-Krankenversicherung schützt auf Wunsch auch Ihre Familie.
Die Auslandsreise-Krankenversicherung bieten wir Ihnen in Zusammenarbeit mit unserem Partner SDK Süddeutsche Krankenversicherung an. Ihr Berater informiert Sie gerne.
Merkblatt für Ihre Reiseunterlagen zum Ausdrucken
Häufige Fragen zur Auslandsreise-Krankenversicherung
Im FernWeh-Tarif nicht versichert sind:
- Behandlungen im Ausland, die ein Grund für die Reise waren,
- Behandlungen im Ausland, von denen bei Reiseantritt feststand, dass sie während des Auslandsaufenthalts stattfinden mussten. Sie erhalten die versicherten Leistungen, wenn Sie die Reise wegen des Todes eines Angehörigen im Ausland am Reiseziel unternehmen,
- Honorare für die Behandlungen durch Ehegatten, Lebensgefährten, Lebenspartner, Kinder, Eltern und Eigenbehandlungen,
- Erkrankungen oder Beschwerden, die vor Reisebeginn behandelt wurden und weiterbehandlungsbedürftig sind,
- Sehhilfen, Hörgeräte, Endversorgung mit Zahnersatz, Kieferorthopädie sowie Arznei-, Heilmittel und Hilfsmittel, die nicht von einem Arzt verordnet wurden.
Für Notfälle im Ausland hat die SDK einen 24-Stunden-Notrufservice eingerichtet. Unter + 49-711-99522001 erhalten Sie Hilfe rund um die Uhr, wie zum Beispiel für
- die Benennung eines Arztes vor Ort, oder
- die Organisation und Durchführung eines Krankenrücktransportes.
Ja, denn mit der Auslandsreise-Krankenversicherung haben Sie die Möglichkeit, sich Ihre Beitragsrückerstattung zu erhalten, wenn Ihnen nur Krankheitskosten während einer Auslandsreise entstehen. In einigen Tarifen der Kranken-Vollversicherung sind zudem nur eingeschränkte Leistungen im Ausland bzw. für Rücktransporte aus dem Ausland abgedeckt.
Sammeln Sie alle Belege, die Sie bei medizinischen Behandlungen bekommen und achten Sie darauf, dass folgende Dinge vermerkt sind:
- Name und Anschrift des Ausstellers
- Ausstellungsdatum
- Vor- und Zuname sowie Geburtsdatum des Patienten
- Diagnose (Krankheitsbezeichnung)
Bei ärztlichen/zahnärztlichen Behandlungen benötigt der Versicherer (am besten auf dem Beleg):
- Beschreibung der ärztlichen Leistungen
- Kosten der ärztlichen Leistungen
- Behandlungsdaten
Bei Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln benötigen Sie diese Angaben:
- Rezept mit Art und Menge des Produkts
- Preis
- Kaufdatum
- Quittung (Zahlungsbeleg)
Auf einer Krankenhausrechnung muss zusätzlich vermerkt werden:
- Aufnahme- und Entlassungsdatum
- Beschreibung der Leistungen
Reichen Sie die Belege zunächst bei Ihrer Krankenkasse ein. Schicken Sie dann alle Originalbelege ggf. mit dem Erstattungsvermerk Ihrer Krankenkasse und der ausgefüllten Mitteilungskarte unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer an die R+V Krankenversicherung AG:
R+V Krankenversicherung AG
Leistung
PH-KV-LM/AR
65181 Wiesbaden
Der Vertrag verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr. Bei Kündigung endet der Versicherungsschutz mit dem 31. Dezember des jeweiligen Jahres. Er kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende jedes Kalenderjahres gekündigt werden.
Den passenden Schutz, wenn Sie nur alle paar Jahre ins Ausland verreisen oder eine feste Laufzeit wünschen, erhalten Sie mit der Kalenderjahrespolice. Diese kann nicht online, sondern nur gemeinsam mit Ihrem Berater bei Ihrer Raiffeisen-Volksbank Ries eG abgeschlossen werden. Vereinbaren Sie hierfür einfach einen Beratungstermin vor Ort.
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Sämtliche Leistungen sind hier vereinfacht dargestellt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den jeweiligen Versicherungsbedingungen.