Rudolf-Warnecke-Stiftung

Zweck der Stiftung ist

 

1.   der Erhalt und die Pflege der künstlerischen Hinterlassenschaft und des Kernbestandes der Werke des Kunstmalers Rudolf Siegfried Warnecke, geb. 4.9.1905 in Bautzen, verstorben 12.10.1994 in Ravenstein einschließlich der dazu gehörigen Bezugsgegenstände (Entwürfe, Grafiken, Schriftstücke).

2.      Erhalt, Pflege und Erforschung der noch unveröffentlichten wissenschaftlichen Manuskripte und künstlerischen Arbeiten (Linienzüge) Stifters (II), soweit dadurch der Zweck der Stiftung gem. Ziff. 1.1. nicht beeinträchtigt wird.

1.3.      Primär ist der Zweck gem. Ziff. 1.1. anzustreben.

 

Der Stiftungszweck wird im Besonderen durch nachfolgende Maßnahmen verwirklicht:

 

1.      Der Treuhandstifter wird geeignete Räume anmieten. Die Aufwendungen hierfür werden aus den Stiftungserträgen erbracht. In diesen Räumen werden umfangreiche Teile der hinterlassenen Werke  von Rudolf Warnecke ausgestellt. Sofern nicht alle Werke gleichzeitig präsentiert werden können, wird der Treuhänder dafür sorgen, dass die Werke in angemessenen Zeitabständen durchgewechselt werden. Ebenso wird mit den Werken des Stifters zu II. verfahren, sofern der Hauptzweck gem. § 2 Ziff.1.1. dadurch nicht beeinträchtigt wird. Sollte zu irgendeinem Zeitpunkt ein Mietvertrag auf der Harburg nicht mehr verwirklicht werden können, so sorgt der Treuhänder für eine andere adäquate Ausstellung.

 

 

2.      Beschickung von anderen Ausstellungen

 

3.      Vergabe von Forschungsarbeiten

 

4.      Unterstützung von Schulen, Universitäten, Kunstvereinen, die sich mit den Werken beschäftigen

 

5.      Veröffentlichungen in geeigneten Medien

 

6.      Durchführung von Vernissagen

 

7.      Vortragsveranstaltungen.

 

8.      Öffentlichkeitsarbeit