Seit der Gründung der Gewerbebank Nördlingen im Jahr 1874 gestalten Menschen aus der Region die Geschicke unserer Raiffeisen-Volksbank Ries und ihrer Vorläufer-Genossenschaften aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer Raiffeisen-Volksbank Ries eG und die Menschen, die dahinter stehen.
Unsere Organe und Gremien
Vorstand, Aufsichtsrat, Vertreterversammlung und Mitgliederversammlungen
Nach der Faschingswoche beginnen wir mit den Mitgliederversammlungen im gesamten Geschäftsgebiet. Liebe Mitglieder, kommen Sie zu Ihrer Versammlung vor Ort und informieren Sie sich über „Ihre” Bank.
Bei der Raiffeisen-Volksbank Ries sind Sie kein anonymer Kunde, sondern als Mitglied auch Miteigentümer der Bank. Aus erster Hand erfahren Sie bei der Mitgliederversammlung, wie sich die Raiffeisen-Volksbank Ries im vergangenen Jahr entwickelt hat. Erste Ergebnisse und Erkenntnisse aus der Kundenbefragung werden präsentiert. „Chancen für Ihre Geldanlage” wird ein Thema sein.
Als genossenschaftliches Unternehmen sind wir den Mitgliedern verpflichtet. Stellen Sie Fragen und diskutieren Sie mit uns. Bei den Wahlen zum genossenschaftlichen Warenbeirat sind Sie selbstverständlich stimmberechtigt. Persönliche Einladungen folgen.
Wir führen zum Erfolg
Der Vorstand Ihrer Raiffeisen-Volksbank Ries eG besteht aus 2 Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.
Mitglieder des Vorstandes

Wir kontrollieren den Erfolg

Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat berichtet zudem einmal jährlich in der Vertreterversammlung über den Jahresabschluss und die durchgeführte Prüfung.
Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder
Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.
Aufgaben der Vertreterversammlung
Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.